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Urteil im Speichermord
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Urteil im Speichermord Neuneinhalb Jahre Haft in Leipzig für den grausamen Mord an einem 25-jährigen Mann

ms - 12.09.2024 - 08:00 Uhr
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Neuneinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil gegen einen heute 20-jährigen jungen Mann, der in einem alten Getreidespeicher in Leipzig einen 25-jährigen Mann bei einem Sex-Date ermordet hat. „Er allein ist schuld, dass ein Mensch nicht mehr lebt und, dass ein Kind keine Chance hat, seinen Vater kennenzulernen“, so der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn bei der Urteilsbegründung. Das Gericht erkannte dabei auch das Mordmerkmal der Heimtücke an, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. 

Qualvoller Tod in Speicherruine

Der damals 19-jährige Kevin R. lockte demnach im Juni 2023 den 25-jährigen Vater eines zweijährigen Sohnes für ein sexuelles Abenteuer in die Industrieruine im Westen von Leipzig. Anstatt Sex, folterte der junge Mann sein Opfer. Er fesselte ihn, klebte ihm eine Socke in den Mund und stieß den 25-Jährigen schlussendlich in eine mit Wasser gefüllte Betonwanne. Der junge Mann erstickte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft qualvoll. Seine Leiche war erst vier Wochen später gefunden worden. 

Tödliche Liebesaffäre 

Offenbar ging es bei den beiden Männern nicht nur um Sex, sondern auch um einen Streit über ein neues Moped. Nachdem der Angeklagte im Prozess die Tat eingeräumt hatte, erklärte sein Verteidiger weiter, dass der heute 20-Jährige seinem Opfer eine Lektion habe erteilen wollen, weil dieser ihm ein Darlehen von 6.000 Euro für den Kauf des Fahrzeugs versprochen, ihn dann aber hingehalten habe. Nach der Tat klaute der jetzt Verurteilte dem Opfer noch seine Kreditkarte und das Handy. 

Später im Prozess erklärte der Angeklagte weiter, er habe den 25-Jährigen dafür bestrafen wollen, dass dieser ihn sexuell ausgenutzt habe. Die beiden Männer kannten sich seit längerer Zeit, der Familienvater hatte sich dabei offenbar auch in den jungen Täter verliebt. Kevin R. wurde schlussendlich nach Jugendstrafrecht verurteilt, da er nach Einschätzung des Gerichts an Reifedefiziten leide. Die Staatsantwaltschaft hat inzwischen Revision gegen das Urteil eingelegt, sie fordert zehn Jahre Haft wegen Mordes aus Heimtücke sowie Habgier. 

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