Etappensieg in Indien Das Oberste Gericht bekräftigt Recht auf homosexuelle Partnerschaften
In Indien wird nach wie vor für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe gekämpft – nun gelang ein weiterer Schritt hin zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben: Das Obergericht von Madras hat erklärt, dass Homosexuelle offiziell eine Partnerschaft eingehen können, auch wenn ihnen eine Heirat bis heute verwehrt bleibt.
Ende eines Familiendramas
Dem Urteil war ein Familiendrama vorausgegangen, in der die Eltern einer 25-jährigen lesbischen Frau diese zu Hause gefangen gehalten hatten. Die Familie akzeptierte nicht, dass die erwachsene Frau in einer lesbischen Beziehung lebt und mit ihrer Freundin zusammenziehen wollte. Erschwerend kommt hinzu, dass sogar die örtliche Polizei die Familie unterstützte, anstatt der lesbischen Frau zu helfen. Die Beamten zwangen die 25-Jährige, gegen ihren Willen bei ihrer Familie zu bleiben.
Die lesbische Partnerin hatte schlussendlich vor Gericht geklagt und nun am Obergericht Recht zugesprochen bekommen. Dabei betonten die zwei Richter ausdrücklich, dass trotz einer fehlenden rechtlichen Lebensgemeinschaft oder einer Ehe für Homosexuelle trotzdem gleichgeschlechtliche Personen eine Partnerschaft sowie eine Familie gründen können. Das Recht darauf sei fest im indischen Gesetz verankert, unabhängig von der Möglichkeit einer Ehe für alle.
Scharfe Kritik an Polizei
Ferner kritisierten die Richter massiv das Verhalten der Eltern, ihre Tochter habe das Recht als erwachsene Personen, selbstbestimmt über ihr Leben zu entscheiden. Auch hier gebe es rechtlich keinen Spielraum. Auch die Erklärung der Eltern, die lesbische Partnerin habe ihre Tochter „auf den falschen Weg geführt“, ließen die Richter nicht gelten. Noch schärfer gingen die Richter mit der Polizei ins Gericht. Die Beamten müssten ab sofort das lesbische Paar vor der Familie schützen – nicht umgedreht. Das Obergericht von Madras ist zuständig für den Bundesstaat Tamil Nadu und das Unionsterritorium Puducherry, das Urteil dürfte aber landesweit von Bedeutung sein.